Vorsorgen und selbst bestimmen...

Jeder Mensch sollte sich rechtzeitig Gedanken über seine persönliche Vorsorge machen. Für den Fall, dass Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig und selbstbestimmt regeln können, benötigen Sie einen Menschen, der diese Aufgaben und Entscheidungen in Ihrem Sinne für Sie übernimmt.

Die Vorsorgevollmacht, Betreuungs- sowie Patientenverfügung sind Möglichkeiten, für eigene krankheits- bzw. behinderungsbedingte Handlungsunfähigkeit eine persönliche Vorsorge zu treffen. Im Falle, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu erledigen und Sie keine oder keine ausreichende persönliche Vorsorge getroffen haben, wird eine rechtliche Betreuung für Sie eingerichtet. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, im Vorfeld eine persönliche Vorsorge nach eigenen Wünschen zu treffen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer rechtzeitig erteilten Vorsorgevollmacht können Sie selbsteine Person bestimmen, die Sie im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit vertreten und nach Ihren Wünsche handeln kann.

Die Wahl der bevollmächtigten Personensollte sorgfältig getroffen werden, da die Tätigkeiten der Bevollmächtigten nicht kontrolliert werden.

Voraussetzungen für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sind die Volljährigkeit und aktuelle Geschäftsfähigkeit.

Betreuungsverfügung

Mit dem Verfassen einer Betreuungsverfügung legen Sie im Voraus fest, wer für Sie vom Betreuungsgericht im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit als rechtliche*r Betreuer*in bestellt werden soll. Somit nehmen Sie Einfluss auf die Betreuerwahl, wenn Sie keine Vertrauensperson haben, die Sie mittels einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen können oder möchten.

In der Verfügung können Ihre Wünsche und Weisungen festgehalten werden. Diese sind für das Gericht und die vom Gericht bestellte Person verbindlich.

Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können, ermöglicht die Patientenverfügung, selbstbestimmt über ärztliche Behandlungen am Lebensende oder bei schwerer Krankheit zu entscheiden.

Sie können bereits jetzt anhand Ihrer persönlichen Wertvorstellungen festlegen, was von Ihnen in bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen gewünscht ist oder was Sie ablehnen (z.B. künstliche Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen).Damit spiegelt die Patientenverfügung Ihren eigenen Willen zur Behandlung bzw. Nichtbehandlung in schweren Krankheitssituationen bzw. im Sterbeprozess wider. Sie richtet sich direkt an den behandelnden Arzt bzw. das Behandlungsteam.

Es ist empfehlenswert die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung um eine Patientenverfügung zu ergänzen.

Gestalten Sie jetzt mit unserem Beratungsangebot "Ihren Weg" der persönlichen Vorsorge!

Wir bieten Beratung, Vorträge, Online-Beratung und Webinare zur persönlichen Vorsorge:

- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung

Unsere Informations- und Beratungsangebote sind kostenfrei und unterliegen der Vertraulichkeit.

Online-Beratung

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Informationsmaterial

Die Betreuungsvereine des Kreises Steinfurt haben eine Informationbroschüre zum Thema Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen erstellt.

Die Broschüre enthält Muster der Verfügungen, einen Notfallausweis und weitere ausführliche Informationen, z. B. zur Beglaubigung, Hinterlegung oder Registrierung von Vorsorgevollmachten. Die Informationsmappe erhalten Sie bei uns kostenlos.

Weitere kostenlose Informationsmaterialien stehen beispielsweise beim Bundesministerium für Justiz zur Verfügung.

Schema zur persönlichen Vorsorge

HINWEIS: beim Anklicken vergrößert sich das Bild.

Fünf Tipps...

...zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie hier in diesem Video.

Terminvereinbarung

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Betreuungsverein
Oststraße 39, 49477 Ibbenbüren
Telefon: 0 54 51 - 96 86 - 0
E-Mail: betreuung@skf-ibbenbueren.de