Jeder Mensch sollte sich rechtzeitig Gedanken über seine persönliche Vorsorge machen. Für den Fall, dass Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig und selbstbestimmt regeln können, benötigen Sie einen Menschen, der diese Aufgaben und Entscheidungen in Ihrem Sinne für Sie übernimmt.
Die Vorsorgevollmacht, Betreuungs- sowie Patientenverfügung sind Möglichkeiten, für eigene krankheits- bzw. behinderungsbedingte Handlungsunfähigkeit eine persönliche Vorsorge zu treffen. Im Falle, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu erledigen und Sie keine oder keine ausreichende persönliche Vorsorge getroffen haben, wird eine rechtliche Betreuung für Sie eingerichtet. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, im Vorfeld eine persönliche Vorsorge nach eigenen Wünschen zu treffen.