Eine Stromnachzahlung wird grundsätzlich nicht übernommen. Strom, der für elektrische Geräte wie Waschmaschine, Herd, Gefriertruhe, Lampen, usw. verbraucht wird, gilt als Haushaltsenergie. Dieser ist mit einer Pauschale im Regelsatz verrechnet und beinhaltet keine Unterkunftskosten. Stromjahresabrechnungen können nicht übernommen werden. Verbraucher*innen müssen diese selbst tragen.
Wenn Sie Probleme haben Ihre Stromabrechnung zu bezahlen, sollten Sie möglichst schnell reagieren. Falls Sie Ihrem Stromversorger Ihren doppelten Abschlag in Höhe vom mindestens 100 Euro schulden, kann er nach einem Mahnverfahren eine Stromsperre veranlassen. Bevor es zu einer Mahnung oder einer Stromsperre kommt, sollten Sie schnellst möglich Kontakt zu Ihrem Stromanbieter aufnehmen. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit den Betrag in kleineren Raten über längere Zeit zu bezahlen.
Die Beraterinnen unserer Wohnungsnotfallhilfe im SkF e. V., Ibbenbüren unterstützen Sie gerne mit einem unverbindlichen, kostenfreien Beratungsangebot, um gemeinsam Lösungen zur Zahlung der hohen Stromabrechnung zu finden.
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