Vormundschaften für Kinder und Jugendliche

In manchen Fällen können die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind nicht selbst übernehmen. Dann wird ein Vormund vom Familiengericht bestellt. Dieser übernimmt die Aufgabe eines gesetzlichen Vertreters und setzt sich unter anderem dafür ein, dass die Rechte der durch ihn vertretenden Kinder und Jugendlichen gewahrt werden.
 
Ein Vormund für ein Kind oder einen Jugendlichen wird dann vom Familiengericht bestellt, wenn

  • Eltern die elterliche Sorge durch das Familiengericht entzogen oder eingeschränkt wurde
  • Eltern im Ausland leben, inhaftiert sind oder ihr Aufenthalt unbestimmt ist
  • Eltern verstorben sind


Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ist ein vom Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe anerkannter Vormundschaftsverein. Wir übernehmen Vormundschaften von Kindern und Jugendlichen deren Eltern teilweise oder vollständig an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind.
 
Einen Schwerpunkt setzen wir dabei auf die sogenannten "unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge", also Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine ohne Eltern oder Familienangehörige in Deutschland ankommen. Diese Kinder und Jugendliche benötigen einen Vormund, der den Aufenthaltsstatus sicherstellt und die Versorgung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet.

Ihre Ansprechpartnerin für Vormundschaften

Ute Middendorp
Dipl. Sozialarbeiterin /-pädagogin
Fachbereichsleitung Existenzsichernde Hilfen
Telefon: 0 54 51 - 96 86 - 76
E-Mail: middendorp@skf-ibbenbueren.de

 

Fachbereichsleitung Existenzsichernden Hilfen