Wenn das persönliche Einkommen mit den vorrangigen Leistungen, wie Wohngeld, Kinderzuschlag, etc. nicht ausreicht, können ergänzend Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter bezogen werden. Auf diesem Wege soll das Existenzminimum gesichert sein.
Die Höhe der SGB II – Leistungen richtet sich nach dem Einkommen und dem persönlichen Bedarf der Haushaltsgemeinschaft. Der Bedarf errechnet sich aus den individuellen Regelbedarfsstufen sowie dem möglichen Mehrbedarf und der Unterkunftskosten.
Ein Leistungsanspruch kann auch vorliegen, wenn der Haushalt akut unter dem Existenzminimum lebt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Prüfung der beantragten vorrangigen Leistungen wesentlich länger dauert.
Ob ein Anspruch besteht, lässt sich durch den "Bürgergeld-Rechner" der Caritas unverbindlich prüfen: Hier►
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